Jedes Produkt, das auf den Markt gebracht wird, muss ein individuelles Sicherheitsdatenblatt, eine Kennzeichnung nach CLP. Wir stellen Ihnen alle Modalitäten vor, die Sie beachten müssen.

In einer Welt, in der Qualität und Sicherheit von Konsumgütern immer wichtiger werden, ist es von entscheidender Bedeutung, die geltenden Vorschriften für Duftkerzen und Fondants zu verstehen und einzuhalten. Egal, ob Sie Privatperson oder Gewerbetreibender sind, dieser Artikel wird Ihnen helfen, sich durch die gesetzlichen Verpflichtungen, sowie die notwendigen Kennzeichnungen für Ihre Produkte zu navigieren.

Wir gehen auf die verschiedenen Situationen ein, mit denen Sie konfrontiert werden könnten, auf Gesundheits- und Umweltrisiken und auf die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um die Konformität Ihrer Produkte zu gewährleisten.

Schließlich werden wir Ihnen innovative Lösungen zur Vermeidung einer CLP-Kennzeichnung vorstellen und Ihnen Tipps für die erfolgreiche Erstellung Ihrer Kennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter geben.

Artikel aktualisiert am 21/02/24


Wer ist betroffen?

Je nach Ihrer Situation gelten unterschiedliche Vorschriften.

Ich bin eine Privatperson

Wenn Sie privat Duftkerzen oder -kiesel für Ihren eigenen Gebrauch oder für Ihre Lieben herstellen, haben Sie keine besonderen Verpflichtungen, außer dass Sie Ihre Produkte lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren müssen. Das sind doch gute Nachrichten, oder?

Ich bin ein Profi

Jetzt wird es etwas komplizierter ...

Wenn Sie Kerzen oder Fondant verkaufen, sei es zu Hause, auf einem Markt oder in einem Geschäft, müssen Sie sich an die geltenden Vorschriften halten.
Achtung: Die DGCCRF (Direction générale de la Concurrence, de la Consommation) kontrolliert die Verkaufsstellen regelmäßig.

FDS de parfums pour bougies

Gesetzliche Pflichten für Kerzen und Fondants

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann schwere straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (bis zu 50 000 € Bußgeld und 3 Jahre Haft).

Von welchen Vorschriften sprechen wir?

Die AFNOR-Norm ist eine europäische Norm für die Sicherheit gegen Brandgefahren bei Kerzen. Sie gilt nur für Kerzen.
Die CLP-Regelung (Classification Labelling Packaging) ist eine europäische Regelung, die die Verbraucher über Gesundheits- und Umweltrisiken informieren soll.

Ja, aber warum dann diese Regelungen?

Wir leben in einer Zeit, in der wir immer mehr Wert auf die Qualität und die Risiken unserer Konsumgüter legen.

Die AFNOR-Vorschriften, die eingeführt wurden, um den mit dem Abbrennen von Kerzen verbundenen Risiken und Brandgefahren vorzubeugen, empfehlen Ratschläge für die Verwendung, um diese Risiken zu minimieren.

Seit dem 1ᵉʳ Januar 2019 besteht die AFNOR-Kennzeichnung aus 6 obligatorischen Piktogrammen, darunter ein Dreieck mit einem Ausrufezeichen und 5 weitere Piktogramme, die Sicherheitshinweise für die Verwendung von Kerzen geben. Es ist wichtig, dass Sie diese Vorschriften einhalten, um die Sicherheit Ihrer Kunden zu gewährleisten und Brandgefahren zu vermeiden.

Die CLP-Verordnung informiert Sie über mögliche Risiken, die mit der Freisetzung in die Umwelt verbunden sind, sowie über potenzielle Gefahren wie Allergien, Reizungen (Haut, Augen) oder Atemprobleme. So kann eine Person, die empfindlich oder anfällig für Allergien ist, die Verwendung dieses Produkts als potenzielle Gefahr einschätzen.

Welche Verpflichtungen habe ich in diesem Fall?

Alle auf den Markt gebrachten Produkte müssen mit einem individuellen Sicherheitsdatenblatt versehen sein und eine Kennzeichnung aufweisen, die den CLP- und/oder AFNOR-Normen entspricht.

Jedes Produkt, das dem CLP-Standard unterliegt, muss so verpackt sein, dass der Verbraucher unter keinen Umständen direkt damit in Berührung kommt. Wenn Sie an Gewerbetreibende verkaufen, muss das Sicherheitsdatenblatt weitergegeben werden, während es bei einem Verkauf an Privatpersonen nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss.

Das CLP-Etikett muss eine Mindestgröße von 74 x 52 mm haben.

Ist es kleiner, müssen die Piktogramme mindestens 1/15 der Gesamtgröße des Etiketts ausmachen.


Was steht auf diesen Etiketten?

Die AFNOR-Etikettierung besteht seit dem 1ᵉʳ Januar 2019 aus 6 obligatorischen Piktogrammen.
Sie finden ein Dreieck, das ein Ausrufezeichen enthält, zusammen mit 5 Piktogrammen, die Sicherheitshinweise für die Verwendung von Kerzen liefern.

CLP-Etiketten müssen folgende Angaben enthalten:

  • Den Namen des Produkts.
  • Die entsprechenden Gefahrenpiktogramme.
  • Die Warnhinweise (z. B. "Gefahr" oder "Achtung").
  • Die Gefahrenhinweise (H-Sätze), die die spezifischen Risiken beschreiben.
  • Die Sicherheitshinweise (P-Sätze), die Sicherheitsempfehlungen geben.
  • Die UFI-Nummer
  • Die Nennmenge des Stoffes oder Gemisches (sofern diese Angabe nicht an anderer Stelle auf der Verpackung angegeben ist)
  • Die vollständigen Kontaktdaten des Lieferanten, einschließlich einer physischen Adresse in der Europäischen Union.

Weitere optionale Piktogramme können je nach beabsichtigter Endverwendung verwendet werden.

Beachten Sie, dass seit dem 1ᵉʳ Januar 2021 bestimmte Sicherheitsratschläge in bestimmten Fällen dringend empfohlen werden, auch wenn das Produkt nicht als gefährlich eingestuft ist, nämlich die Sätze P101, P102 und P103.

Sprechen wir über den Sicherheitsratschlag P102, der Kinder schützen soll. Auch wenn dieser Ratschlag optional ist, wird dringend empfohlen, ihn auf Ihren Etiketten anzubringen.

Warum ist das so?

Weil, wenn sich ein Unfall mit Kindern ereignet und Sie diesen Ratschlag nicht angegeben haben, die Rechtsprechung der Gerichte nicht zu Ihren Gunsten ausfallen wird. Mit anderen Worten: Sie genießen einen besseren rechtlichen Schutz, wenn Sie ihn hinzufügen, auch wenn es keine strenge Vorschrift ist.

Diese drei Ratschläge zur Vorsicht sollten je nach Fall angegeben werden. Wenn für Sie z. B. wichtigere Vorsichtsempfehlungen gelten (z. B. im Zusammenhang mit einer Hautgefahr), haben diese Vorrang. Andernfalls sollten Sie darauf achten, die Hinweise P101, P102 und P103 aufzunehmen.

Schließlich darf jedes Produkt, das vor diesem Datum hergestellt und gekennzeichnet wurde, in unverändertem Zustand verkauft werden, solange der Vorrat reicht.

Konkret: Welche Kennzeichnung für welche Art von Produkt?

Hier ist, was Sie auf Ihren Artikeln angeben müssen:

  • Für Duftkerzen: CLP-Etikett (systematisch seit dem 1ᵉʳ Januar 2021) + AFNOR.
  • Für nicht parfümierte Kerzen: AFNOR-Kennzeichnung (nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen).
  • Für parfümierte Kieselsteine oder "Fondants": CLP-Etikett.
  • Für nicht parfümierte Kieselsteine oder "Fondants": keine Kennzeichnung.

Für welche Länder?

Wenn du Produkte ins Ausland verkaufst, musst du die Sicherheitsdatenblätter UND die Etiketten in der/den Sprache(n) des Verkaufslandes anpassen.
CLP-Norm: Dies ist die in Europa geltende Norm.
GHS wurde von vielen Ländern der Welt übernommen und dient z. B. in den USA als Referenz für die Ausarbeitung internationaler Vorschriften.

Achtung: Wenn Sie Ihren Rohstoff im Ausland kaufen, müssen Sie ein Sicherheitsdatenblatt auf Französisch vorlegen können und über eine Kennzeichnung auf Ihren Produkten verfügen, die der CLP-Verordnung (und nicht dem GHS) entspricht. Ihr Lieferant muss in der Lage sein, Ihnen diese Dokumente zur Verfügung zu stellen.


Ich sehe in Supermärkten oft Kerzen, die nicht über diese CLP-Kennzeichnung verfügen, warum?

Eine handwerklich hergestellte Kerze oder ein Fondant hat nicht viel mit den industriell hergestellten Produkten gemein, die man in Supermärkten findet. Der größte Unterschied liegt in der Zusammensetzung, insbesondere in der Qualität und dem Anteil des verwendeten Duftstoffs.

Im Gegensatz zu handwerklichen Kreationen, bei denen hochwertige Inhaltsstoffe bevorzugt werden, entscheiden sich die Industrieunternehmen häufig für synthetische Duftstoffe von geringerer Qualität.

Diese Duftstoffe, die nicht von den renommierten Parfümeuren aus Grasse stammen, werden zudem in geringer Konzentration verwendet. Diese Entscheidung schränkt zwar den Geruchseindruck ein, ermöglicht es den Herstellern aber, unter den Einstufungsschwellen der CLP-Verordnung zu bleiben. Auf diese Weise vermeiden sie die detaillierte Kennzeichnung der Inhaltsstoffe, die normalerweise für Produkte mit einer größeren Menge an Duftstoffen erforderlich ist, und sparen gleichzeitig am Preis des Parfüms.


Ich möchte eine CLP-Kennzeichnung vermeiden, wie kann ich das tun?

Nicht alle 1%igen Duftstoffe müssen für Ihre Kerzen UFI-deklariert werden, was ihre Vermarktung erleichtert.

Sie werden mir zustimmen, dass sie eine innovative Lösung für die Herstellung hochwertiger Kerzen zu erheblich geringeren Kosten darstellen. Jeder Duft aus unserer Boost-Reihe muss bei einer 1%igen Dosierung nicht als UFI deklariert werden.

Bei einer Dosierung von 1% unterliegt jede Kerze oder jeder Fondant, der einen unserer 9 Duftstoffe enthält, nicht den obligatorischen CLP-Kennzeichnungsangaben, d.h. :

  • Monoi
  • Baumwollblüte
  • Rot von Früchten
  • Éclat de Haselnuss
  • Rhabarber Spritz
  • Orangenblüte
  • Spiced apple
  • Waldfrüchte
  • Christmas tree

Diese 9 Duftstoffe unterliegen bei einer Dosierung von 1% weder der UFI-Deklaration noch den obligatorischen Warnhinweisen der CLP-Kennzeichnung. Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) kann manchmal Sicherheitshinweise wie P101 oder P103 erwähnen, deren Vorhandensein ist jedoch optional.

Es wird jedoch dringend empfohlen, den Sicherheitshinweis P102, sofern er zutrifft, aufzunehmen, auch wenn er optional ist.

Hinweis: Sie müssen die Produktkennung, das Gewicht und Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon) auf dem Etikett angeben. Auch für Kerzen bleibt die Kennzeichnung nach den AFNOR-Normen verpflichtend.

Das Parfüm Boost Your Life ist lediglich von der 1%igen UFI-Deklaration ausgenommen.

 


Neue CLP-Verordnung und Auswirkungen auf SDBs: Was müssen Sie wissen?

Bis 2025 wird die Berücksichtigung von endokrinen Disruptoren und Nanopartikeln für Stoffe und bis 2026 für Gemische verpflichtend.

Sie sollten auch wissen, dass eine neue Version des CLP-Merkblatts bis Ende 2023 erwartet wird. Das bedeutet, dass die SDBs aktualisiert werden müssen, auch für Produkte, die weder endokrine Disruptoren noch Nanopartikel enthalten, da dies auf den SDBs deutlich angegeben werden muss.

Schließlich gibt es seit Sommer 2023 IFRA 51, und die Zahl der zu überwachenden Allergene wird von 26 auf über 80 steigen. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich vorerst nicht zu viele Sorgen machen. Das Datum der Anwendung der neuen CLP-Verordnung 2023/707 ist auf den 1ᵉʳ Mai 2026 festgelegt.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich regelmäßig über die offiziellen Quellen zu informieren, die am Ende der Seite verfügbar sind. Wir werden diesen Artikel außerdem täglich aktualisieren.


Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Kennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter?

Aufgrund unserer Erfahrung mit Fachleuten können wir Sie begleiten, um die Umsetzung dieser Konformität zu erleichtern und zu organisieren.
Kontaktieren Sie uns über das Formular; unser Experte für Sicherheit und Gesetzgebung wird Sie beraten. Wir bieten auch umfassende Schulungen im Zusammenhang mit Sicherheitsdatenblättern und/oder Rechtsvorschriften an. Wussten Sie, dass wir eine Reihe von Parfüms mit 1%iger Dosierung anbieten? Für diese 1%igen Duftstoffe ist keine UFI-Erklärung für Kerzen erforderlich, was ihre Markteinführung erheblich vereinfacht.

 

Quellen:

Entdecken Sie das Merkblatt zur CLP-Verordnung.

Alles über die CLP-Verordnung.

Quelle Eur-Lex.