Artikel aktualisiert am 30.12.25. Dieser Artikel wurde gemäß den französischen und europäischen Normen verfasst, behandelt jedoch punktuell bestimmte Aspekte, die für andere Länder spezifisch sind. Je nach Rechtsordnung sind daher lokale Anpassungen vorzusehen.
Mit der BOOST-Reihe müssen Duftstoffe, die mit einer 1%igen Dosierung verwendet werden, nicht mehr als UFI für Ihre Kerzen deklariert werden. Dies vereinfacht das Inverkehrbringen Ihrer Duftkreationen, da sich die CLP-Kennzeichnung dann nur auf die vorgeschriebenen Pflichtangaben beschränkt.
Wir sind stolz darauf, Ihnen diese revolutionäre Produktreihe anbieten zu können. Exklusiv bei Terre de Bougies können Sie Ihre Erträge optimieren, indem Sie Ihre Produktion um das Zehnfache steigern. Das gesamte Sortiment unterliegt nicht der UFI-Deklaration und die CLP-Kennzeichnung wird stark vereinfacht. Wir erklären Ihnen hier alles im Detail.
Erzielen Sie eine optimale Geruchswiedergabe zu geringeren Kosten.
Das Versprechen unserer BOOST-Reihe ist, dass Sie bei Ihren hausgemachten Duftkreationen deutlich sparen können. Die 1%igen Parfums konkurrieren mit den klassischen Parfums, die mit 10% dosiert werden, mit einer sehr ähnlichen Duftwiedergabe, und das zu einem deutlich günstigeren Preis. Sie können die Anzahl der Kerzen, die mit der gleichen Menge Parfüm hergestellt werden können, um das Zehnfache erhöhen.
Konkret können Sie 30 Kerzen mit nur 30 ml Parfüm herstellen. Das bedeutet eine Ersparnis von 40,5 € zum Einführungspreis für 30 Kerzen à 100 ml im Vergleich zu herkömmlichen Düften mit einer Dosierung von 10 %.
Vereinfachte Gesetzgebung ohne Verwirrung
Diese Duftstoffe stellen eine innovative Lösung dar, um qualitativ hochwertige Kerzen zu entwerfen und gleichzeitig die gesetzlichen Auflagen erheblich zu reduzieren. Bei einer Dosierung von 1 % benötigt jeder Duftstoff der Boost-Reihe weder eine UFI-Anmeldung noch eine komplexe CLP-Kennzeichnung.
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich hierbei nicht um ein völliges Fehlen der CLP-Kennzeichnung handelt, sondern um eine vereinfachte Kennzeichnung. Bei dieser Konzentration lösen Parfums keine Einstufung aus, die H-Gefahrenhinweise erfordert. Das Etikett beschränkt sich also auf die allgemeinen, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, Sie müssen immer die Bezeichnung des Produkts, das Gewicht oder Volumen sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten als Inverkehrbringer angeben. Wenn Allergene vorhanden und deklarierbar sind, muss auch der Hinweis EUH208 erscheinen.
Bei einer Dosierung von 1 % unterliegt jede Kerze oder jeder Fondant, der mit einem der folgenden Duftstoffe parfümiert ist, nicht den obligatorischen CLP-Warnhinweisen:
- Monoi
- Fleur de Coton (Baumwollblüte)
- Rouge de Fruits (Rot von Früchten)
- Éclat de Haselnuss
- Rhabarber Spritz
- Orangenblüte
- Spiced apple
- Waldfrüchte
- Weihnachtsbaum
- Iris und Lavendel
Das Sicherheitsdatenblatt kann dennoch einige Sicherheitshinweise enthalten, wie z. B. P101 oder P103, deren Anbringung jedoch freiwillig bleibt. Wenn es relevant ist, wird empfohlen, den Sicherheitshinweis P102 hinzuzufügen, auch wenn er nicht obligatorisch ist.
Was Sie beachten sollten
Die BOOST-Reihe von Terre de Bougies bietet sich als besonders vorteilhafte Lösung für die Schöpfer von Duftkerzen an. Sie ermöglicht es, die Produktion zu vervielfachen und gleichzeitig eine hohe olfaktorische Qualität bei geringeren Investitionen zu erhalten. Hinzu kommt ein vereinfachter Rechtsrahmen, da keine UFI-Deklaration für 1% erforderlich ist und die CLP-Etikettierung auf die unbedingt erforderlichen Angaben beschränkt ist. Ein idealer Ansatz, um Ihr Geschäft abzusichern, mehr Gelassenheit zu gewinnen und Ihre Kosten zu optimieren, während Sie gleichzeitig die geltenden Vorschriften einhalten. Wenn Sie mehr über UFI erfahren möchten , lesen Sie bitte unseren speziellen Leitfaden.