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ÜBER DIESEN DUFT
Dieser süße Duft „Marshmallow-Blüte Boost" verfeinert Ihre selbstgemachten Kreationen.
Alle unsere Düfte werden von Terre de Bougies entwickelt und in Grasse, im provenzalischen Frankreich, von Meisterparfümeuren hergestellt. Sie entsprechen den europäischen Normen (CLP CE N°1907/2006 & 1223/2009/CEE) und französischen Vorschriften (IFRA).
Keiner unserer Düfte wird an Tieren getestet.
Die Kopfnoten öffnen sich auf einer prickelnden und süßen Mischung, in der Zitrone eine erfrischende Note bringt, der Apfel eine fruchtige Süße und der Marshmallow eine sofort verlockende Gourmand-Note. Diese Öffnung erzeugt ein sanftes und tröstliches Gefühl, lebendig und herrlich süß zugleich.
Das Herz des Duftes offenbart eine großzügige und süchtig machende Komposition aus saftiger Erdbeere, zarter Neroli, schmelzendem Karamell und cremiger Kokosnuss. Dieser gourmandhafte und fruchtige Akkord umhüllt die Atmosphäre mit einer unwiderstehlichen Süße und ruft süße und warme Erinnerungen hervor.
Die Basisnoten verlängern dieses Erlebnis mit einer sanften, umhüllenden Spur, dominiert von Moschus und Vanille, bereichert durch eine anhaltende Gourmand-Note. Das Ganze hinterlässt einen warmen und süßen Eindruck, ideal für eine gemütliche und tröstliche Stimmung.
Optimieren Sie Ihre Produktionskosten, ohne auf olfaktorische Qualität zu verzichten, dank dieses Duftes, der für eine 1%-Dosierung formuliert wurde.
Dieser Duft bietet eine innovative Lösung, um qualitativ hochwertige Kerzen herzustellen und gleichzeitig den regulatorischen Aufwand erheblich zu reduzieren. Bei 1% Dosierung erfordert er weder eine UFI-Meldung noch eine komplexe CLP-Kennzeichnung.
Es ist wichtig zu betonen, dass dies nicht das vollständige Fehlen einer CLP-Kennzeichnung bedeutet, sondern eine vereinfachte Kennzeichnung. Bei dieser Konzentration löst der Duft keine Klassifizierung aus, die H-Gefahrenhinweise erfordert.
Das Etikett beschränkt sich somit auf die allgemeinen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Sie müssen stets die Produktbezeichnung, das Gewicht oder Volumen sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten als verantwortliche Person für das Inverkehrbringen angeben. Sind Allergene vorhanden und kennzeichnungspflichtig, muss zusätzlich die Angabe EUH208 erscheinen.
Bei 1%-Dosierung unterliegen Kerzen oder Duftwachse, die mit diesem Duft hergestellt werden, nicht den verpflichtenden CLP-Warnhinweisen.
Das Sicherheitsdatenblatt kann dennoch bestimmte Sicherheitshinweise wie P101 oder P103 enthalten, deren Anbringen freiwillig bleibt. Wenn relevant, wird empfohlen, den Sicherheitshinweis P102 hinzuzufügen, auch wenn er nicht verpflichtend ist.
Dank einer 1%-Dosierung können Sie bis zu 30 Kerzen à 100 ml mit nur 30 ml Duft herstellen, gegenüber 3 Kerzen bei klassischer Dosierung. Ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil mit 30 Kerzen für 10,50 € Duft.
Ein idealer Ansatz, um Ihre Tätigkeit abzusichern, Gelassenheit zu gewinnen und Ihre Kosten zu optimieren – stets im Einklang mit den geltenden Vorschriften.
Hinweis: Düfte mit 10%-Dosierung behalten eine intensivere olfaktorische Wirkung und bleiben die Referenz für maximale Leistung.
SDB - Sicherheitsdatenblatt Reinparfüm v2.0 - 100%
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HerunterladenIFRA 51
HerunterladenEKV - Europäische Kosmetikverordnung
HerunterladenAllergentabelle
HerunterladenCMR-Zertifikat
HerunterladenTD - Technisches Datenblatt
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Wenn Sie weitere Informationen suchen, entdecken Sie unsere zahlreichen Artikel, die Sie bei der Entwicklung Ihrer Duftprodukte begleiten. Rezepte, Tipps, Tricks…
Besuchen Sie unseren BlogDuftstoffe für Kerzen werden durch die europäischen Normen REACH, CLP und IFRA geregelt und garantieren eine sichere Verwendung, wenn sie erhitzt werden.
Einige können CMR-Stoffe enthalten, aber die fertige Kerze ist nicht gefährlich. Da der Duftstoff im Wachs verdünnt ist, bleibt das Risiko unter normalen Bedingungen gering.
Natürlich bedeutet nicht unbedingt sicherer, einige natürliche Materialien enthalten ebenfalls CMR-Verbindungen, während synthetische Alternativen besser kontrolliert werden können.
Die meisten Phthalate sind verboten, nur Diethylphthalat bleibt in einem strengen Rahmen erlaubt.
Schließlich werden die Vorschriften regelmäßig weiterentwickelt, wodurch sich die Einstufung ändern kann, ohne dass sich die Formel ändert. Filter "CMR-frei" oder "phthalatfrei" helfen Ihnen bei der Auswahl.
Ein Parfüm sollte lichtgeschützt und bei Raumtemperatur (20 °C) gelagert werden. Unter diesen Bedingungen können Sie Ihr Öl maximal 24 Monate lang aufbewahren. Wenn das Parfüm kristallisiert, sollten Sie es einfach auf maximal 30°C erhitzen.
Wir bieten keine Proben an. Die kleinste Packungsgröße ist 30 mL für die meisten Parfums.
Sie können Ihre Treuepunkte jedoch in Ihrem speziellen Bereich gegen eine Auswahl von Düften in 30 mL eintauschen.